Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der GO TO Sonnenschutz GmbH

§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GO TO Sonnenschutz GmbH (nachfolgend „Unternehmen“). Diese AGB sind für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr verbindlich, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, werden nur mit vorheriger, ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch das Unternehmen Vertragsbestandteil.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote des Unternehmens sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Nach Prüfung der vor Ort beim Kunden bestehenden technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten erstellt das Unternehmen ein Angebot in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlags. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden zustande.

§ 3 Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge des Unternehmens werden nach bestem Wissen erstellt. Die Gewähr für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen besteht nur, wenn sie nach Prüfung der technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten vor Ort beim Kunden erstellt wurden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können, sofern nicht anders vereinbart, zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise des Unternehmens sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Einreichungen bei Behörden und erforderliche Pläne oder Zeichnungen für behördliche Genehmigungen hat der Kunde auf eigene Gefahr und Kosten vorzunehmen. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen zulässig. Eine Anzahlung in Höhe von 50% des im verbindlichen Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrags ist vom Kunden zu leisten. Der Restbetrag ist sofort nach Lieferung/Leistung des Vertragsgegenstands fällig.

§ 5 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Firmensitz der GO TO Sonnenschutz GmbH, Friedrich-Schiller-Straße 98-100, 2340 Mödling, Österreich.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GO TO Sonnenschutz GmbH.

§ 7 Abnahme und Teillieferung

Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarungsgemäß gelieferte Ware abzunehmen. Lieferungen und Leistungen des Unternehmens sind teilbar, und Teilabnahmen sind zulässig. Installations- und Montageleistungen werden nach Bestätigung durch den Kunden, Inbetriebnahme oder spätestens 2 Wochen nach Installation/Montage als abgenommen betrachtet. Etwaige Nacharbeiten nach Installation/Montage obliegen dem Kunden auf eigene Kosten.

§ 8 Verzug

Lieferverzug: Lieferfristen und –Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzugs ist nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich.

Annahmeverzug: Nicht abgenommene Ware wird für 8 Wochen auf Gefahr des Kunden gelagert. Das Unternehmen ist berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

§ 9 Gewährleistung

Gegenüber Verbrauchern leistet das Unternehmen Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Abnahme gemäß § 7 dieser AGB. Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu rügen.

§ 10 Schadenersatz

Das Unternehmen haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger. Die Haftung ist in jedem Fall mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden haftet das Unternehmen nicht.

§ 11 Gerichtsstand und Rechtswahl

Gerichtsstand: Zuständig für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

Rechtswahl: Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 12 Ergänzende Bestimmungen

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen.

Formerfordernis: Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform.

Aufrechnung: Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Unternehmens mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchern besteht die Möglichkeit der Aufrechnung im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers mit Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen des Unternehmers stehen.

Subunternehmer: Der Einsatz von Subunternehmern durch das Unternehmen ist stets zulässig.